Beschäftigungsbeschränkungen einhalten.
Bedienungsanleitung des Maschinenherstellers beachten.
Enganliegende Kleidung tragen.
Möglichst mit abgesaugter Maschine arbeiten (1).
In der Ausgangsstellung muss das Sägeblatt durch die Schutzhaube (2) und die Sägeblattverkleidung (3) gegen Zugriff gesichert sein.
Prüfen, ob das Sägeaggregat selbsttätig in die Ausgangsstellung zurückkehrt und verriegelt (4, 5).
Werkstückanschläge (6) so einstellen, dass die Durchtrittsöffnung des Sägeblatts so eng wie möglich ist (max. 8 mm), bei Bedarf austauschen.
Sägeblattführung so begrenzen, dass das Sägeblatt nicht über die vordere Tischkante hinausgeführt werden kann. Bei Werkstücken, die breiter sind als der Tisch, ist wegen der Verletzungsgefahr durch das Sägeblatt der Einsatz einer Tischverbreiterung erforderlich.
Sägeblätter für Querschnitte auswählen, Spanwinkel kleiner als 5° (7).
Um ein Abkippen langer Werkstücke zu verhindern, zusätzliche Werkstückauflagen einsetzen.