Mitgliedschaft und Beitrag: Der Besitz eines Zugangs-Schlüssels setzt in der Regel eine aktive Mitgliedschaft und die fristgerechte Zahlung der Mitgliedsbeiträge voraus. Der erster Mitgliedsbeitrag muss bereits erfolgreich abgebucht worden sein.
Vertraulichkeit: Der Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auch die Weitergabe von sonstigen Zugangsdaten ist untersagt.
Sorgsamer Umgang: Die Maschinen und Werkzeuge sind pfleglich zu behandeln; Schäden oder Defekte müssen unverzüglich gemeldet werden.
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften: Die Allgemeine Sicherheitsunterweisung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein. Verpflichtende Sicherheitsregeln (z. B. Schutzkleidung, Sicherheitsabstände, Brandschutz) sind zu beachten, um Unfälle zu vermeiden.
Rücksichtnahme auf andere: Lärm, Schmutz und Gefährdungen sind zu minimieren, und nach der Nutzung ist der Arbeitsplatz aufzuräumen.
Ordnung und Hygiene: Das Sternenlabor ist nach Benutzung sauber zu hinterlassen; Materialien und Werkzeuge gehören an ihren vorgesehenen Platz zurück.
Persönliche Verantwortung: Jeder Schlüsselinhaber trägt für eigenes Handeln Verantwortung und haftet bei grob fahrlässigem Verhalten gegenüber dem Sternenlabor oder anderen Nutzern.
Nutzungszeiten: Vorgegebene Öffnungs- oder Zugangszeiten sind einzuhalten, es sei denn, es existieren individuelle Absprachen mit dem Sternenlabor-Team.
Zugang: Das Sternenlabor ist ausschließlich über den Hintereingang zu betreten und zu verlassen. Die Benutzung des Schulhofes ist verboten.
Respekt und Gemeinsinn: Ein wertschätzender Umgangston ist Pflicht. Probleme oder Konflikte sollten offen angesprochen und konstruktiv gelöst werden.
Der Vorstand behält sich vor, den Schlüssel ohne Angabe von Gründen, jederzeit wieder einzuziehen.