bereiche:holzwerkstatt:verhaltensregeln
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Verhaltensregeln in der Werkstatt
- Alle Nutzer*innen müssen vor Nutzung der Werkzeuge eine Einweisung erhalten und eine Einweisungsbestätigung und Haftungsausschluss unterzeichnen.
- Jugendliche ab 12 Jahren dürfen nur mit vorheriger Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Diese muss an den Mitarbeiter übergeben worden sein.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Werkstatt arbeiten.
- Es muss stets darauf geachtet werden, dass die Nutzer*innen persönliche Schutzvorkehrungen getroffen haben:
- Bei Arbeiten an Maschinen eng anliegende Kleidung tragen. Schmuckstücke (z.B. lange Ketten, Armschmuck, Uhren), Krawatten und Schals dürfen nicht getragen werden.
- Tragen von Gehörschutz an/mit Maschinen zum
- Sägen
- Hobeln
- Fräsen
- Schleifen
- Nur mit geschlossenem und festem Schuhwerk die Werkstatt betreten.
- Lange Haare zusammenbinden oder durch Mützen, Haarnetz o.ä. verdecken.
- Insbesondere beim Arbeiten mit Handmaschinen über Kopf Schutzbrille tragen.
- Ggf. Handschuhe verwenden.
- Bei Unsicherheiten im Umgang mit den Werkzeugen unbedingt eine*n erfahrenen Nutzer*in fragen. wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist muss mit der Bearbeitung umgehend aufgehört werden.
- Es ist darauf zu achten, dass sich die Nutzer*innen nicht im Gefahrenbereich von Maschinen aufhalten (z.B. im Bereich von heraus fliegenden Werkstücken).
- Schutzeinrichtungen und Hilfsmittel müssen griffbereit an den Maschinen bereitgestellt werden.
- Jede*r Nutzer*in hat zu kontrollieren, ob die Maschinen nach Nutzung ausgeschaltet wurden.
- Der Arbeitsplatz ist sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
- Rauchen oder offenes Feuer sind in der Werkstatt verboten.
- Notfallnummern hängen sichtbar aus.
bereiche/holzwerkstatt/verhaltensregeln.1642956915.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/01/23 17:55 von simon